Einbringung des Haushaltes 2010 in die
Gemeindevertretung am 09.02.2010
Vorbemerkungen
Der Ihnen heute vorgelegte Haushaltsentwurf
für das Haushaltsjahr 2010 ist der zweite nach doppischen Grundsätzen
aufgestellte Etat. Eines vorweg: wir haben aus der „leidvollen Ordnererfahrung“
des letzten Jahres gelernt und die Darstellung komprimierter gestaltet, ohne
dadurch den Informationsgehalt wesentlich zu schmälern. Ich denke, dass uns
dies ganz gut gelungen ist, wenngleich sich dadurch an der insgesamt sicher
immer noch sehr gewöhnungsbedürftigen Struktur mit all den vielen neuen
Begriffen nichts ändert.
Im letzten Jahr hatte ich meine
Einbringungsrede mit einigen grundsätzlichen Erläuterungen zur neuen
Haushaltsstruktur begonnen. Ich denke, Sie sind damit einverstanden, dass ich
all das jetzt nicht wiederhole, sondern diesbezüglich auf meine letztjährigen
Ausführungen verweise.
Deshalb ohne weitere Vorrede hinein in die
Vorstellung des Zahlenwerkes und damit zunächst zum
Gesamtergebnishaushalt,
der im ordentlichen Ergebnis mit Erträgen in
Höhe von rd. 8,7 Mio € und in Aufwendungen mit rd. 9,4 Mio € unausgeglichen
abschließt. Der jahresbezogene Fehlbedarf liegt bei rd. 730.000 € und damit um
mehr als das Zweieinhalbfache über der letztjährigen Planprognose. Das ist
sicher ein „Keulenschlag“ für uns alle, wenngleich ich auf die absehbare
Verschlechterung im Jahresverlauf 2009
wiederholt hingewiesen hatte.
Sie erinnern sich, dass wir den
letztjährigen Haushalt noch völlig losgelöst von den Auswirkungen der Finanz-
und Wirtschaftskrise aufgestellt hatten, weil es zum damaligen Zeitpunkt noch
keine darauf abgestimmten Orientierungsdaten gab. Das was zwischenzeitlich an
Erkenntnissen über das Ausmaß der damit verbundenen Steuereinbrüche vorliegt,
lässt leider die schlimmsten Befürchtungen wahr werden.
Ich verweise an dieser Stelle auf die jüngsten Pressemeldungen des Deutschen Städtetages zur bundesweit katastrophalen finanziellen Lage der Kommunen. Diese decken sich mit der von mir in der aktuellen Mitteilung Nr. 168/1 Buchstabe b) weitergegebenen Information unseres Spitzenverbandes zu den Auswirkungen in Hessen. Auch die aktuellen Meldungen über die Haushaltsberatungen in anderen Odenwälder Kommunen passen in dieses dramatische Bild. Die Not ist mittlerweile fast überall angekommen – leider auch bei uns in Lützelbach.
Die Ursachen für den Anstieg unseres
Haushaltsdefizites sind schnell ausgemacht: Unsere Anteile an der
Einkommenssteuer, die in 2009 bereits um rd. 160.000 € unter dem zu
optimistischen Planansatz lagen, gehen noch einmal um rd. 220.000 € auf knapp
2,2 Mio € zurück. Sie liegen damit nur noch auf dem Niveau des Jahres 2007.
Die Schlüsselzuweisungen des Landes betragen
in 2010 gerade mal noch rd. 1,86 Mio €. Das sind sage und schreibe knapp 600.000
€ weniger als im Vorjahr, wo bereits ein Rückgang um rd. 55.000 € gegenüber
2008 verkraftet werden musste. Das hat natürlich auch Auswirkung auf die
Umlageverpflichtungen gegenüber dem Odenwaldkreis, die zusammen noch bei knapp
3 Mio € liegen, was einem Rückgang von rd. 300.000 € entspricht. Im Ergebnis
steht damit aus dem kommunalen Finanzausgleich eine nochmalige
Verschlechterung von rd. 285.000 € zu Buche.
Dieser beispiellose Einbruch bei den
wichtigsten Einnahmequellen unserer Gemeinde in Höhe von insgesamt über
500.000 € gegenüber den tatsächlichen 2009er Werten erklärt die Schieflage
unseres Haushaltes fast von allein. Hinzu kommen die „kalkulatorischen Lasten“
des neuen doppischen Haushaltsrechtes – also die um Ertragsauflösungen
bereinigten Abschreibungen auf das gemeindliche Anlagevermögen – in Höhe von
knapp 460.000 €. Diese beiden Zahlen rücken das erwähnte Defizit von 730.000 €
in ein entsprechendes Licht, ohne dass damit etwas „schöngeredet“ werden soll.
Dass alles nicht noch schlimmer kommt, liegt
an einer – zumindest derzeit noch - erfreulichen Stabilität unseres
Gewerbesteueraufkommens. Gleichwohl geht der neue Etatansatz in Höhe von
640.000 € von einer sehr optimistischen Annahme in Bezug auf die weitere
Entwicklung aus.
Korrekturen nach unten sind deshalb wohl
wahrscheinlicher als weitere Zuwachsraten, ohne dass ich dies herbeireden
will. Sie wissen um die Unwägbarkeiten dieser Plangröße auch im Hinblick auf
die damit verbundenen zeitlich versetzten Umlageverpflichtungen.
Leider lassen sich all diese Zahlen in der
neuen Haushaltsstruktur im einzelnen nicht nachvollziehen, wenn man die
Darstellungstiefe nicht überstrapazieren möchte. Ich verweise an dieser Stelle
aber auf die zusammengefassten Positionen Nr. 5 und 7 des Gesamtergebnishaushaltes,
die im Wesentlichen diese Werte enthalten und in denen insgesamt rd. 5,4 Mio €
an Erträgen abgebildet sind, was rd. 62 % des Haushaltsvolumens entspricht.
Als weitere wesentliche Ertragsgröße kommen
rd. 2,1 Mio € (oder rd. 24 %) aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten
hinzu – das sind überwiegend die erwarteten Erträge aus den einzelnen
Gebührenhaushalten, aber auch aus der Verwaltungstätigkeit. Die weiteren,
nicht so stark ins Gewicht fallenden Ertragspositionen können Sie unmittelbar
dem Zahlenwerk entnehmen. Der Vorbericht enthält hierzu die notwendigen
Erläuterungen.
Zu den wesentlichen Bestandteilen der
Aufwendungen gehören neben den gesetzlichen Umlageverpflichtungen (rd. 3,1 Mio
€ = rd. 33 %), die Sach- und Dienstleistungen (rd. 2,2 Mio € = rd. 24 %), die
Personalkosten (rd. 2,1 Mio € = rd. 22,5 %) und die zu leistenden Zuweisungen
und Zuschüsse (rd. 1,04 Mio € = rd. 11 %).
Bis auf die bereits erwähnten Rückgänge bei
der Kreis- und Schulumlage bewegen sich die Aufwendungen relativ dicht am
Vorjahresniveau, was angesichts der allgemeinen Preissteigerung und einer bei
den Personalkosten vorsorglich eingerechneten 2%igen Tarifsteigerung durchaus
als Ausdruck fortlaufender Sparbemühungen zu sehen ist. Eine Kompensation für
die dramatischen Einnahmeausfälle lässt sich damit freilich nicht erreichen.
Aus der zusammenfassenden Darstellung folgt,
dass sich auch bei den einzelnen Kostenstellen im Großen und Ganzen keine
nennenswerten Verschiebungen ergeben, so dass ich mir vertiefende
Erläuterungen ersparen kann.
Aus der Aktualität heraus will ich an dieser
Stelle aber die Kosten des Winterdienstes erwähnen. Es überrascht sicher
niemand, dass wir hier eine Verdreifachung des seitherigen Kostenansatzes von
10.000 auf 30.000 € vornehmen mussten und dabei noch nicht wissen, ob dies
auskömmlich sein wird.
Noch unkalkulierbarer stellt sich die
Situation bei der Straßenunterhaltung dar, wo wir ein Budget von gerade mal 60.000 € eingeplant haben, was angesichts
der im Augenblick noch nicht absehbaren Schadensbilanz eher „bescheiden“
anmutet. Bleibt zu hoffen, dass die Löcher in unseren Straßen kein noch
größeres Loch im Haushalt aufreißen werden.
Einen etwas größeren Titel in Höhe von
20.000 € haben wir auch für das Anwesen Mainstraße 3 eingeplant, worin sich die
Jugendräume und die Gemeindebücherei befinden. Bereits im letzten Jahr hatten
wir in Zusammenhang mit der Festlegung der Konjunkturfördermaßnahmen über den
Sanierungsbedarf für das Gebäude gesprochen. Mit dem bereitgestellten Geld
sollen zumindest die notwendigsten Arbeiten im Rahmen der Bauunterhaltung
angegangen werden.
Finanziell gut aufgestellt präsentieren sich
im vorliegenden Haushalt die klassischen Gebührenhaushalte Wasser, Abwasser und
Bestattungswesen, die allesamt einen kleinen Überschuss ausweisen. Günstiger
stellen wir uns hier vor allem durch eine an das allgemeine Zinsmarktniveau
angepasste Absenkung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des
jeweiligen Anlagekapitals. Das verschafft vor allem auch etwas Luft für den
erforderlichen Unterhaltungsaufwand insbesondere in der Wasserversorgung und
der Abwasserbeseitigung. Nicht zuletzt deshalb verbieten sich aus meiner Sicht
auch eventuell aufkeimende Gedanken an eine Senkung von Gebühren.
Leider weiter nach oben entwickeln sich die
Kosten für unsere Kindertagesstätten. Rd. 830.000 € Zuschussbedarf bedeuten
hier einen Rekordwert. Allerdings muss erläuternd hinzugefügt werden, dass der
Anstieg in erster Linie auf eine stärkere Berücksichtigung der anteiligen
Kosten für Verwaltungs- und Bauhofpersonal zurückzuführen ist.
Hierzu der generelle Hinweis, dass wir den
Vorgaben der Doppik entsprechend im Laufe des letzten Jahres durch verstärkte
und detaillierte Zeitaufzeichnungen den Personaleinsatz sehr viel genauer wie
seither den gebildeten Haushaltsprodukten zugeordnet haben. Das führt zu
teilweise recht deutlichen Verschiebungen innerhalb der einzelnen Budgets.
Echte Mehrkosten sind damit aber nicht verbunden, weil Steigerungen an der
einen Stelle durch Reduzierungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Ungeachtet dessen wird der finanzielle
Handlungsdruck bei den Kindertagesstätten dadurch weiter verstärkt. Das war
auch der Tenor eines im Vorfeld der heutigen Haushaltseinbringung geführten
interfraktionellen Gesprächs. Wir werden uns im Laufe der nächsten Monate
konkret darüber zu unterhalten haben, wie wir das stetig ausufernde Defizit in
diesem Bereich nicht nur begrenzen, sondern auch zurückdrängen können.
Das gebietet die insgesamt sehr schwer
gewordene Haushaltssituation, deren wohl alarmierendste Botschaft darin steckt,
dass auch nach Herausrechnung der bereinigten Abschreibungen ein negativer
Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 260.000 €
verbleibt.
Zu dieser Summe kommt noch ein Betrag von
100.000 € hinzu, der aus der teilweisen Auflösung einer im Rahmen der
Eröffnungsbilanz abzubildenden Verbindlichkeit resultiert. Es handelt sich
hierbei um finanzielle Entschädigungsleistungen aus Grundstücksverträgen zur
Baulanderschließung. Die Notwendigkeit hierzu hatte ich bereits im letzten Jahr
in einer Mitteilung erläutert.
Konkret heißt das: Erstmals können wir
unsere laufenden Ausgaben nicht mehr durch die laufenden Einnahmen decken. Nur
unser im Moment noch recht solider Finanzmittelbestand bewahrt uns zumindest
kurzfristig vor Liquiditätsproblemen, denen wir mit der Aufnahme von
Kassenkrediten begegnen müssten. Andererseits steht hierdurch für die
Finanzierung von Investitionen entsprechend weniger Geld zur Verfügung.
Mit dieser Feststellung leite ich über zum
Gesamtfinanzhaushalt,
der mit Einzahlungen aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 335.000 € und mit Auszahlungen aus
Investitions- und Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 890.000 € ebenfalls
unausgeglichen abschließt. Unter Einbeziehung des zuvor erwähnten negativen
Finanzmittelflusses aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von
insgesamt rd. 360.000 € besteht ein Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von knapp
920.000 €.
Diesem Finanzmittelfehlbedarf stand zum
Jahresbeginn ein um die Abwicklung der Konjunkturfördermaßnahmen und die
Bildung von Haushaltsausgaberesten bereinigter Kassenbestand von rd. 1,23 Mio
€ gegenüber. Dieser Kassenbestand ist nicht zuletzt das Ergebnis sparsamer
Mittelbewirtschaftung im abgelaufenen Jahr, mit der es voraussichtlich auch
gelungen ist, das Plandefizit aus 2009 im noch nicht feststehenden
Rechnungsergebnis zu reduzieren.
Mit dem vorhandenen Kassenbestand, der kameral betrachtet einer Art Rücklage entspricht, wird es nach gegenwärtigem Erkenntnisstand möglich sein, den vorgelegten Haushalt 2010 ohne Kreditaufnahme abzuwickeln. Allerdings wird der Kassenbestand auf Basis dieser Planzahlen dann am Jahresende bis auf rd. 310.000 € abgeschmolzen sein. Spätestens im Jahr 2011 drohen dann echte Finanzierungsschwierigkeiten und auch Engpässe in der Liquidität, zumal mit einer Trendwende nicht zu rechnen ist.
Es liegt deshalb auf der Hand, dass es
erforderlich ist, das Investitionsverhalten an diese schwierige Situation
anzupassen. Das haben wir durchaus getan. Trotzdem sind insgesamt rd. 750.000 €
für investive Maßnahmen vorgesehen.
Die größte Einzelposition betrifft die
beabsichtigte Einführung des Digitalfunks bei den Feuerwehren, die mit einer
Nettobelastung von 150.000 € zu Buche schlägt. Es gibt zwar nicht wenige, die
davon ausgehen, dass das Projekt in diesem Jahr noch nicht zur Umsetzung kommt.
Dennoch sollten die haushaltsmäßigen
Voraussetzungen dafür unsererseits geschaffen sein, nachdem wir auf Basis
eines einstimmigen Beschlusses der Gemeindevertretung bereits Ende 2008 eine
entsprechende Ausgabeverpflichtung eingegangen sind.
Mit über 100.000 € wirken sich auch zwei
weitere bereits gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung aus dem letzten Jahr
aus. Sie betreffen die mit 40.000 € veranschlagten Kosten für eine Erweiterung
bzw. Optimierung des Wasserleitungsnetzes im Zuge der Sanierung der K 99 in
Lützel-Wiebelsbach und die sich auf voraussichtlich rd. 65.000 € belaufenden
Planungskosten für den Ausbau des bachseitigen Gehweges im unteren Bereich der
Hauptstraße in Seckmauern. Ich verweise hierzu auf die bereits stattgefundenen
Beratungen.
Erneut abgebildet ist die bereits mehrfach
verschobene Kanalbaumaßnahme in der Klingen-, Haag- und Seckmaurer Straße im
Ortsteil Lützel-Wiebelsbach - diesmal noch ergänzt um die bei einer
Realisierung des Projektes wohl auch erforderliche grundhafte Sanierung des
Straßenabschnittes in der Klingenstraße einschließlich einer Erneuerung der
Wasserleitung. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich grob geschätzt auf
rd. 520.000 €.
Die Hälfte dieser Summe wurde durch direkte
Haushaltsansätze in 2010 und die andere Hälfte über
Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2011 abgebildet. Ebenso veranschlagt
wurde die für die Kanalbaumaßnahme bereits vor einigen Jahren bewilligte
Landeszuwendung in Höhe von 155.600 € und die bei einer grundhaften
Straßensanierung zu erhebenden Anliegerbeiträge in einer Größenordnung von
60.000 €. Ich denke, es ist unstrittig, dass über die Angelegenheit zu
gegebener Zeit noch einmal separat in der Gemeindevertretung beraten und
beschlossen werden muss.
An weiteren Maßnahmen nenne ich:
Die anderen Ansätze können Sie im Überblick
der ersten Spalte des
Investitionsprogrammes
entnehmen, das dem Haushalt als Anlage
beigefügt ist und den Planungszeitraum bis 2013 umfasst. Hier ist positiv
anzumerken, dass durch die Konjunkturförderprogramme die eine oder andere
Maßnahme ins Jahr 2009 vorgezogen werden konnte, was zu einer – wenn auch nur
leichten - Entspannung geführt hat. Dennoch gibt die Finanzierung der abgebildeten
Investitionen Rätsel auf.
Wie bereits geschildert, wird nach
derzeitigem Erkenntnis- und Planungsstand der Finanzmittelbestand im Laufe des
Jahres 2011 soweit aufgebraucht sein, dass für nachfolgende Investitionen
überwiegend auf Kreditmittel zurückgegriffen werden muss. Insbesondere die für
die Jahre 2012 und 2013 abgebildeten Maßnahmen werden deshalb unter dem Aspekt
des finanziell Leistbaren einer strengen Prüfung zu unterziehen sein.
Das vorliegende Investitionsprogramm kann
daher noch weniger als sonst ein echtes mittelfristiges Planungsinstrument
sein, sondern erfüllt lediglich die Funktion eines zeitlich abgestuften
Maßnahmenkataloges, dessen Realisierbarkeit zum nächsten Haushaltsjahr hin
erneut kritisch überprüft werden muss.
Zu bedenken ist auch, dass es sich
überwiegend um Straßensanierungen handelt, für die es zwar unbestrittene
Notwendigkeiten gibt, deren Klassifizierung als Unterhaltungs- oder
Erneuerungsmaßnahme aber noch gar nicht zweifelsfrei geklärt ist. Demzufolge
lässt sich für einige dieser Maßnahmen auch die Frage einer eventuellen
Beitragspflicht derzeit noch nicht beantworten, was zu weiteren Unwägbarkeiten
in der Finanzierung führt.
Gestützt werden diese Feststellungen durch
einen Blick auf die
Mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung.
Nach den dort für die nächsten drei Jahre
fortgeschriebenen Haushaltsansätzen werden freie Spitzen zur Finanzierung von
Investitionen nämlich vorerst Wunschdenken bleiben. Zwar gehen wir davon aus,
dass bis ins Jahr 2013 eine kontinuierliche Rückführung des Defizites im
Ergebnishaushalt möglich sein wird, doch ist diese Annahme naturgemäß mit
erheblichen Unwägbarkeiten verbunden.
Im Besonderen gilt dies mit Blick auf den
weiteren Verlauf der noch nicht überwundenen Finanz- und Wirtschaftskrise, die
noch völlig unberücksichtigten Auswirkungen des
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und die künftige Gestaltung des kommunalen
Finanzausgleiches. Nur wenn sich diese Rahmenbedingungen günstig entwickeln und
keine ungeahnden neuen Ausgaben auf die kommunale Ebene zukommen, wird das Ziel
einer mittelfristigen Haushaltskonsolidierung erreichbar sein.
Damit bin ich beim
Haushaltssicherungskonzept,
zu dessen Fortschreibung und auch
Konkretisierung wir aufgrund des steigenden Haushaltsdefizits gesetzlich
verpflichtet sind. Hier bin ich den Fraktionsvorsitzenden für ihre Bereitschaft
dankbar, im Vorfeld der offiziellen Beratungen interfraktionell auszuloten,
inwieweit ein Konsens gefunden werden kann. Ich hoffe, dass mir dieser mit dem
vorliegenden Papier gelungen ist.
Grundsätzlich gilt angesichts der
dramatischen Einnahmeeinbrüche die bereits wiederholt aufgestellte These umso
mehr, dass wir uns aus dem Dilemma nicht selbst befreien können. Gleichwohl
bedarf es auch eigener Anstrengungen, nicht zuletzt um damit die allgemeine
Bewusstseinsbildung für die schwierige Lage zu schärfen.
Mit der im vorliegenden Konzept enthaltenen
Auflistung bereits durchgeführter und ins Auge gefasster Maßnahmen
dokumentieren wir aus meiner Sicht unseren Willen hierzu. Lassen Sie uns über
die einzelnen Punkte unvoreingenommen und konstruktiv beraten. Ich bin für
Änderungen und Ergänzungen grundsätzlich offen.
Schließlich zum
Stellenplan,
bei dem die kurze Anmerkung genügt, dass er
weder quantitative noch qualitative Veränderungen beinhaltet. Ich erlaube mir
aber den Hinweis, dass wir uns derzeit in einer durchaus angespannten
Personalsituation befinden, weil uns in der Verwaltung nach wie vor der
Umstellungsprozess auf die Doppik zu schaffen macht und im Bauhof zwei
Personalstellen infolge Altersteilzeit vorerst nicht wiederbesetzt wurden. Ich
kann nur hoffen, dass wir von längerfristigen Krankheitsausfällen verschont
bleiben, weil dann womöglich Grenzen der Belastbarkeit erreicht wären. Allen,
die derzeit ein Stück Mehrbelastung tragen, bin ich dafür sehr dankbar.
Bei der
Haushaltssatzung
gilt es noch einmal darauf hinzuweisen, dass
wir zwar keine Kreditaufnahme, dafür aber Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von insgesamt 260.000 € vorgesehen haben. Wie gesagt dienen diese zweckgebunden
der Kanal- und Straßenbaumaßnahme in der Klingen-, Haag- und Seckmaurer Straße
im Ortsteil Lützel-Wiebelsbach.
Außerdem beinhaltet die Haushaltssatzung die
von der Gemeindevertretung bereits beschlossene und vorab umgesetzte Erhöhung
des Hebesatzes bei der Grundsteuer B von 230 auf 260 %.
An den
Schluss
meiner Rede
stelle ich folgende, aus meiner Sicht
zentrale Hoffnungen, Wünsche oder auch Forderungen, die da lauten:
Wenn diese für mich wirklich elementaren
Punkte erfüllt wären, glaube ich, dass wir trotz der gegenwärtig fatalistisch
anmutenden Situation auch wieder Mut und Perspektive für die Zukunft schöpfen
können.
Das wiederum halte ich nicht zuletzt mit
Blick auf unsere nachfolgende Generation für besonders wichtig und insofern
auch für unsere Verpflichtung.
Unsere Bürgerinnen und Bürger wissen, dass
schwere Jahre vor uns liegen und wir alle unseren Teil zur Überwindung der
Krise beitragen müssen. Ich glaube, dass es dazu durchaus Bereitschaft in
unserer Bevölkerung gibt, weil die Erkenntnis gereift ist, dass es nicht
einfach so weiter gehen kann. In dieser Erkenntnis liegt auch unsere Chance,
notwendige Veränderungen so zu gestalten, dass sie akzeptiert werden und die
Grundlage für neue, zukunftsfähige Strukturen sind.
In diesem Sinne lege ich Ihnen heute den
Entwurf des Haushaltes 2010 mit all seinen Anlagen vor. Ich danke meinen
Mitarbeitern, insbesondere Manfred Putz und Michael Weyrauch, für die Erstellung
des umfänglichen Zahlenwerkes und stehe selbstverständlich gemeinsam mit diesen
allen Fraktionen für Fragen und weitere Erläuterungen zur Verfügung.