Einbringung des Haushaltes 2010 in die Gemeindevertretung am 09.02.2010

 

Vorbemerkungen

 

Der Ihnen heute vorgelegte Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2010 ist der zweite nach doppischen Grundsätzen aufgestellte Etat. Eines vorweg: wir haben aus der „leidvollen Ordnererfahrung“ des letzten Jahres gelernt und die Darstellung komprimierter gestaltet, ohne dadurch den Informationsgehalt wesentlich zu schmä­lern. Ich denke, dass uns dies ganz gut gelungen ist, wenngleich sich dadurch an der insgesamt sicher immer noch sehr gewöhnungsbedürftigen Struktur mit all den vielen neuen Begriffen nichts ändert.

 

Im letzten Jahr hatte ich meine Einbringungsrede mit einigen grundsätzlichen Erläu­terungen zur neuen Haushaltsstruktur begonnen. Ich denke, Sie sind damit einver­standen, dass ich all das jetzt nicht wiederhole, sondern diesbezüglich auf meine letztjährigen Ausführungen verweise.

 

Deshalb ohne weitere Vorrede hinein in die Vorstellung des Zahlenwerkes und damit zunächst zum

 

Gesamtergebnishaushalt,

 

der im ordentlichen Ergebnis mit Erträgen in Höhe von rd. 8,7 Mio € und in Aufwen­dungen mit rd. 9,4 Mio € unausgeglichen abschließt. Der jahresbezogene Fehlbedarf liegt bei rd. 730.000 € und damit um mehr als das Zweieinhalbfache über der letzt­jährigen Planprognose. Das ist sicher ein „Keulenschlag“ für uns alle, wenngleich ich auf die absehbare Verschlechterung im Jahresverlauf 2009  wiederholt hingewiesen hatte.

 

Sie erinnern sich, dass wir den letztjährigen Haushalt noch völlig losgelöst von den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise aufgestellt hatten, weil es zum da­maligen Zeitpunkt noch keine darauf abgestimmten Orientierungsdaten gab. Das was zwischenzeitlich an Erkenntnissen über das Ausmaß der damit verbundenen Steuereinbrüche vorliegt, lässt leider die schlimmsten Befürchtungen wahr werden.

Ich verweise an dieser Stelle auf die jüngsten Pressemeldungen des Deutschen Städtetages zur bundesweit katastrophalen finanziellen Lage der Kommunen. Diese decken sich mit der von mir in der aktuellen Mitteilung Nr. 168/1 Buchstabe b) wei­tergegebenen Information unseres Spitzenverbandes zu den Auswirkungen in Hes­sen. Auch die aktuellen Meldungen über die Haushaltsberatungen in anderen Oden­wälder Kommunen passen in dieses dramatische Bild. Die Not ist mittlerweile fast überall angekommen – leider auch bei uns in Lützelbach.

 

Die Ursachen für den Anstieg unseres Haushaltsdefizites sind schnell ausgemacht: Unsere Anteile an der Einkommenssteuer, die in 2009 bereits um rd. 160.000 € unter dem zu optimistischen Planansatz lagen, gehen noch einmal um rd. 220.000 € auf knapp 2,2 Mio € zurück. Sie liegen damit nur noch auf dem Niveau des Jahres 2007.

 

Die Schlüsselzuweisungen des Landes betragen in 2010 gerade mal noch rd. 1,86 Mio €. Das sind sage und schreibe knapp 600.000 € weniger als im Vorjahr, wo bereits ein Rückgang um rd. 55.000 € gegenüber 2008 verkraftet werden musste. Das hat natürlich auch Auswirkung auf die Umlageverpflichtungen gegenüber dem Odenwaldkreis, die zusammen noch bei knapp 3 Mio € liegen, was einem Rückgang von rd. 300.000 € entspricht. Im Ergebnis steht damit aus dem kommunalen Finanz­ausgleich eine nochmalige Verschlechterung von rd. 285.000 € zu Buche.

 

Dieser beispiellose Einbruch bei den wichtigsten Einnahmequellen unserer Ge­meinde in Höhe von insgesamt über 500.000 € gegenüber den tatsächlichen 2009er Werten erklärt die Schieflage unseres Haushaltes fast von allein. Hinzu kommen die „kalkulatorischen Lasten“ des neuen doppischen Haushaltsrechtes – also die um Er­tragsauflösungen bereinigten Abschreibungen auf das gemeindliche Anlagever­mögen – in Höhe von knapp 460.000 €. Diese beiden Zahlen rücken das erwähnte Defizit von 730.000 € in ein entsprechendes Licht, ohne dass damit etwas „schön­geredet“ werden soll.

 

Dass alles nicht noch schlimmer kommt, liegt an einer – zumindest derzeit noch - erfreulichen Stabilität unseres Gewerbesteueraufkommens. Gleichwohl geht der neue Etatansatz in Höhe von 640.000 € von einer sehr optimistischen Annahme in Bezug auf die weitere Entwicklung aus.

Korrekturen nach unten sind deshalb wohl wahrscheinlicher als weitere Zuwachs­raten, ohne dass ich dies herbeireden will. Sie wissen um die Unwägbarkeiten dieser Plangröße auch im Hinblick auf die damit verbundenen zeitlich versetzten Umlage­verpflichtungen.

 

Leider lassen sich all diese Zahlen in der neuen Haushaltsstruktur im einzelnen nicht nachvollziehen, wenn man die Darstellungstiefe nicht überstrapazieren möchte. Ich verweise an dieser Stelle aber auf die zusammengefassten Positionen Nr. 5 und 7 des Gesamtergebnishaushaltes, die im Wesentlichen diese Werte enthalten und in denen insgesamt rd. 5,4 Mio € an Erträgen abgebildet sind, was rd. 62 % des Haus­haltsvolumens entspricht.

 

Als weitere wesentliche Ertragsgröße kommen rd. 2,1 Mio € (oder rd. 24 %) aus öf­fentlich-rechtlichen Leistungsentgelten hinzu – das sind überwiegend die erwarteten Erträge aus den einzelnen Gebührenhaushalten, aber auch aus der Verwaltungs­tätigkeit. Die weiteren, nicht so stark ins Gewicht fallenden Ertragspositionen können Sie unmittelbar dem Zahlenwerk entnehmen. Der Vorbericht enthält hierzu die not­wendigen Erläuterungen.

 

Zu den wesentlichen Bestandteilen der Aufwendungen gehören neben den gesetz­lichen Umlageverpflichtungen (rd. 3,1 Mio € = rd. 33 %), die Sach- und Dienst­leistungen (rd. 2,2 Mio € = rd. 24 %), die Personalkosten (rd. 2,1 Mio € = rd. 22,5 %) und die zu leistenden Zuweisungen und Zuschüsse (rd. 1,04 Mio € = rd. 11 %).

 

Bis auf die bereits erwähnten Rückgänge bei der Kreis- und Schulumlage bewegen sich die Aufwendungen relativ dicht am Vorjahresniveau, was angesichts der allge­meinen Preissteigerung und einer bei den Personalkosten vorsorglich eingerechne­ten 2%igen Tarifsteigerung durchaus als Ausdruck fortlaufender Sparbemühungen zu sehen ist. Eine Kompensation für die dramatischen Einnahmeausfälle lässt sich damit freilich nicht erreichen.

 

Aus der zusammenfassenden Darstellung folgt, dass sich auch bei den einzelnen Kostenstellen im Großen und Ganzen keine nennenswerten Verschiebungen erge­ben, so dass ich mir vertiefende Erläuterungen ersparen kann.

 

Aus der Aktualität heraus will ich an dieser Stelle aber die Kosten des Winterdienstes erwähnen. Es überrascht sicher niemand, dass wir hier eine Verdreifachung des seitherigen Kostenansatzes von 10.000 auf 30.000 € vornehmen mussten und dabei noch nicht wissen, ob dies auskömmlich sein wird.

 

Noch unkalkulierbarer stellt sich die Situation bei der Straßenunterhaltung dar, wo wir ein  Budget von gerade mal 60.000 € eingeplant haben, was angesichts der im Au­genblick noch nicht absehbaren Schadensbilanz eher „bescheiden“ anmutet. Bleibt zu hoffen, dass die Löcher in unseren Straßen kein noch größeres Loch im Haushalt aufreißen werden.

 

Einen etwas größeren Titel in Höhe von 20.000 € haben wir auch für das Anwesen Mainstraße 3 eingeplant, worin sich die Jugendräume und die Gemeindebücherei befinden. Bereits im letzten Jahr hatten wir in Zusammenhang mit der Festlegung der Konjunkturfördermaßnahmen über den Sanierungsbedarf für das Gebäude gespro­chen. Mit dem bereitgestellten Geld sollen zumindest die notwendigsten Arbeiten im Rahmen der Bauunterhaltung angegangen werden.

 

Finanziell gut aufgestellt präsentieren sich im vorliegenden Haushalt die klassischen Gebührenhaushalte Wasser, Abwasser und Bestattungswesen, die allesamt einen kleinen Überschuss ausweisen. Günstiger stellen wir uns hier vor allem durch eine an das allgemeine Zinsmarktniveau angepasste Absenkung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des jeweiligen Anlagekapitals. Das verschafft vor allem auch etwas Luft für den erforderlichen Unterhaltungsauf­wand insbesondere in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Nicht zuletzt deshalb verbieten sich aus meiner Sicht auch eventuell aufkeimende Gedan­ken an eine Senkung von Gebühren.

 

Leider weiter nach oben entwickeln sich die Kosten für unsere Kindertagesstätten. Rd. 830.000 € Zuschussbedarf bedeuten hier einen Rekordwert. Allerdings muss erläuternd hinzugefügt werden, dass der Anstieg in erster Linie auf eine stärkere Be­rücksichtigung der anteiligen Kosten für Verwaltungs- und Bauhofpersonal zurück­zuführen ist.

 

Hierzu der generelle Hinweis, dass wir den Vorgaben der Doppik entsprechend im Laufe des letzten Jahres durch verstärkte und detaillierte Zeitaufzeichnungen den Personaleinsatz sehr viel genauer wie seither den gebildeten Haushaltsprodukten zugeordnet haben. Das führt zu teilweise recht deutlichen Verschiebungen innerhalb der einzelnen Budgets. Echte Mehrkosten sind damit aber nicht verbunden, weil Steigerungen an der einen Stelle durch Reduzierungen an anderer Stelle ausgegli­chen werden.

 

Ungeachtet dessen wird der finanzielle Handlungsdruck bei den Kindertagesstätten dadurch weiter verstärkt. Das war auch der Tenor eines im Vorfeld der heutigen Haushaltseinbringung geführten interfraktionellen Gesprächs. Wir werden uns im Laufe der nächsten Monate konkret darüber zu unterhalten haben, wie wir das stetig ausufernde Defizit in diesem Bereich nicht nur begrenzen, sondern auch zurück­drängen können.

 

Das gebietet die insgesamt sehr schwer gewordene Haushaltssituation, deren wohl alarmierendste Botschaft darin steckt, dass auch nach Herausrechnung der bereinigten Abschreibungen ein negativer Saldo aus der laufenden Verwaltungstätig­keit in Höhe von rd. 260.000 € verbleibt.

 

Zu dieser Summe kommt noch ein Betrag von 100.000 € hinzu, der aus der teil­weisen Auflösung einer im Rahmen der Eröffnungsbilanz abzubildenden Verbindlich­keit resultiert. Es handelt sich hierbei um finanzielle Entschädigungsleistungen aus Grundstücksverträgen zur Baulanderschließung. Die Notwendigkeit hierzu hatte ich bereits im letzten Jahr in einer Mitteilung erläutert.

 

Konkret heißt das: Erstmals können wir unsere laufenden Ausgaben nicht mehr durch die laufenden Einnahmen decken. Nur unser im Moment noch recht solider Finanzmittelbestand bewahrt uns zumindest kurzfristig vor Liquiditätsproblemen, de­nen wir mit der Aufnahme von Kassenkrediten begegnen müssten. Andererseits steht hierdurch für die Finanzierung von Investitionen entsprechend weniger Geld zur Verfügung.

 

Mit dieser Feststellung leite ich über zum

 

Gesamtfinanzhaushalt,

 

der mit Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 335.000 € und mit Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit in Höhe von rd. 890.000 € ebenfalls unausgeglichen abschließt. Unter Einbeziehung des zuvor erwähnten negativen Finanzmittelflusses aus der laufenden Verwaltungs­tätigkeit in Höhe von insgesamt rd. 360.000 € besteht ein Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von knapp 920.000 €.

 

Diesem Finanzmittelfehlbedarf stand zum Jahresbeginn ein um die Abwicklung der Konjunkturfördermaßnahmen und die Bildung von Haushaltsausgaberesten berei­nigter Kassenbestand von rd. 1,23 Mio € gegenüber. Dieser Kassenbestand ist nicht zuletzt das Ergebnis sparsamer Mittelbewirtschaftung im abgelaufenen Jahr, mit der es voraussichtlich auch gelungen ist, das Plandefizit aus 2009 im noch nicht fest­stehenden Rechnungsergebnis zu reduzieren.

 

Mit dem vorhandenen Kassenbestand, der kameral betrachtet einer Art Rücklage entspricht, wird es nach gegenwärtigem Erkenntnisstand möglich sein, den vorge­legten Haushalt 2010 ohne Kreditaufnahme abzuwickeln. Allerdings wird der Kas­senbestand auf Basis dieser Planzahlen dann am Jahresende bis auf rd. 310.000 € abgeschmolzen sein. Spätestens im Jahr 2011 drohen dann echte Finanzierungs­schwierigkeiten und auch Engpässe in der Liquidität, zumal mit einer Trendwende nicht zu rechnen ist.

 

Es liegt deshalb auf der Hand, dass es erforderlich ist, das Investitionsverhalten an diese schwierige Situation anzupassen. Das haben wir durchaus getan. Trotzdem sind insgesamt rd. 750.000 € für investive Maßnahmen vorgesehen.

 

Die größte Einzelposition betrifft die beabsichtigte Einführung des Digitalfunks bei den Feuerwehren, die mit einer Nettobelastung von 150.000 € zu Buche schlägt. Es gibt zwar nicht wenige, die davon ausgehen, dass das Projekt in diesem Jahr noch nicht zur Umsetzung kommt.

Dennoch sollten die haushaltsmäßigen Voraussetzun­gen dafür unsererseits geschaffen sein, nachdem wir auf Basis eines einstimmigen Beschlusses der Gemeindevertretung bereits Ende 2008 eine entsprechende Aus­gabeverpflichtung eingegangen sind.

 

Mit über 100.000 € wirken sich auch zwei weitere bereits gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung aus dem letzten Jahr aus. Sie betreffen die mit 40.000 € veran­schlagten Kosten für eine Erweiterung bzw. Optimierung des Wasserleitungsnetzes im Zuge der Sanierung der K 99 in Lützel-Wiebelsbach und die sich auf voraussicht­lich rd. 65.000 € belaufenden Planungskosten für den Ausbau des bachseitigen Gehweges im unteren Bereich der Hauptstraße in Seckmauern. Ich verweise hierzu auf die bereits stattgefundenen Beratungen.

 

Erneut abgebildet ist die bereits mehrfach verschobene Kanalbaumaßnahme in der Klingen-, Haag- und Seckmaurer Straße im Ortsteil Lützel-Wiebelsbach - diesmal noch ergänzt um die bei einer Realisierung des Projektes wohl auch erforderliche grundhafte Sanierung des Straßenabschnittes in der Klingenstraße einschließlich einer Erneuerung der Wasserleitung. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich grob geschätzt auf rd. 520.000 €.

 

Die Hälfte dieser Summe wurde durch direkte Haushaltsansätze in 2010 und die an­dere Hälfte über Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2011 abgebildet. Ebenso veranschlagt wurde die für die Kanalbaumaßnahme bereits vor einigen Jah­ren bewilligte Landeszuwendung in Höhe von 155.600 € und die bei einer grundhaf­ten Straßensanierung zu erhebenden Anliegerbeiträge in einer Größenordnung von 60.000 €. Ich denke, es ist unstrittig, dass über die Angelegenheit zu gegebener Zeit noch einmal separat in der Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden muss.

 

An weiteren Maßnahmen nenne ich:

 

Die anderen Ansätze können Sie im Überblick der ersten Spalte des

 

Investitionsprogrammes

 

entnehmen, das dem Haushalt als Anlage beigefügt ist und den Planungszeitraum bis 2013 umfasst. Hier ist positiv anzumerken, dass durch die Konjunkturförderpro­gramme die eine oder andere Maßnahme ins Jahr 2009 vorgezogen werden konnte, was zu einer – wenn auch nur leichten - Entspannung geführt hat. Dennoch gibt die Finanzierung der abgebildeten Investitionen Rätsel auf.

 

Wie bereits geschildert, wird nach derzeitigem Erkenntnis- und Planungsstand der Finanzmittelbestand im Laufe des Jahres 2011 soweit aufgebraucht sein, dass für nachfolgende Investitionen überwiegend auf Kreditmittel zurückgegriffen werden muss. Insbesondere die für die Jahre 2012 und 2013 abgebildeten Maßnahmen wer­den deshalb unter dem Aspekt des finanziell Leistbaren einer strengen Prüfung zu unterziehen sein.

 

Das vorliegende Investitionsprogramm kann daher noch weniger als sonst ein echtes mittelfristiges Planungsinstrument sein, sondern erfüllt lediglich die Funktion eines zeitlich abgestuften Maßnahmenkataloges, dessen Realisierbarkeit zum nächsten Haushaltsjahr hin erneut kritisch überprüft werden muss.

 

Zu bedenken ist auch, dass es sich überwiegend um Straßensanierungen handelt, für die es zwar unbestrittene Notwendigkeiten gibt, deren Klassifizierung als Un­terhaltungs- oder Erneuerungsmaßnahme aber noch gar nicht zweifelsfrei geklärt ist. Demzufolge lässt sich für einige dieser Maßnahmen auch die Frage einer eventuel­len Beitragspflicht derzeit noch nicht beantworten, was zu weiteren Unwägbarkeiten in der Finanzierung führt.

 

Gestützt werden diese Feststellungen durch einen Blick auf die

 

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Nach den dort für die nächsten drei Jahre fortgeschriebenen Haushaltsansätzen werden freie Spitzen zur Finanzierung von Investitionen nämlich vorerst Wunsch­denken bleiben. Zwar gehen wir davon aus, dass bis ins Jahr 2013 eine kontinuier­liche Rückführung des Defizites im Ergebnishaushalt möglich sein wird, doch ist diese Annahme naturgemäß mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden.

 

Im Besonderen gilt dies mit Blick auf den weiteren Verlauf der noch nicht über­wundenen Finanz- und Wirtschaftskrise, die noch völlig unberücksichtigten Aus­wirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und die künftige Gestaltung des kommunalen Finanzausgleiches. Nur wenn sich diese Rahmenbedingungen günstig entwickeln und keine ungeahnden neuen Ausgaben auf die kommunale Ebene zukommen, wird das Ziel einer mittelfristigen Haushaltskonsolidierung er­reichbar sein.

 

Damit bin ich beim

 

Haushaltssicherungskonzept,

 

zu dessen Fortschreibung und auch Konkretisierung wir aufgrund des steigenden Haushaltsdefizits gesetzlich verpflichtet sind. Hier bin ich den Fraktionsvorsitzenden für ihre Bereitschaft dankbar, im Vorfeld der offiziellen Beratungen interfraktionell auszuloten, inwieweit ein Konsens gefunden werden kann. Ich hoffe, dass mir dieser mit dem vorliegenden Papier gelungen ist.

 

Grundsätzlich gilt angesichts der dramatischen Einnahmeeinbrüche die bereits wie­derholt aufgestellte These umso mehr, dass wir uns aus dem Di­lemma nicht selbst befreien können. Gleichwohl bedarf es auch eigener Anstrengungen, nicht zuletzt um damit die allgemeine Bewusstseinsbildung für die schwierige Lage zu schärfen.

 

Mit der im vorliegenden Konzept enthaltenen Auflistung bereits durchgeführter und ins Auge gefasster Maßnahmen dokumentieren wir aus meiner Sicht unseren Willen hierzu. Lassen Sie uns über die einzelnen Punkte unvoreingenommen und konstruk­tiv beraten. Ich bin für Änderungen und Ergänzungen grundsätzlich offen.

 

Schließlich zum

 

Stellenplan,

 

bei dem die kurze Anmerkung genügt, dass er weder quantitative noch qualitative Veränderungen beinhaltet. Ich erlaube mir aber den Hinweis, dass wir uns derzeit in einer durchaus angespannten Personalsituation befinden, weil uns in der Verwaltung nach wie vor der Umstellungsprozess auf die Doppik zu schaffen macht und im Bau­hof zwei Personalstellen infolge Altersteilzeit vorerst nicht wiederbesetzt wurden. Ich kann nur hoffen, dass wir von längerfristigen Krankheitsausfällen verschont bleiben, weil dann womöglich Grenzen der Belastbarkeit erreicht wären. Allen, die derzeit ein Stück Mehrbelastung tragen, bin ich dafür sehr dankbar.

 

Bei der

 

Haushaltssatzung

 

gilt es noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir zwar keine Kreditaufnahme, dafür aber Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 260.000 € vorgesehen haben. Wie gesagt dienen diese zweckgebunden der Kanal- und Straßenbaumaß­nahme in der Klingen-, Haag- und Seckmaurer Straße im Ortsteil Lützel-Wiebels­bach.

 

Außerdem beinhaltet die Haushaltssatzung die von der Gemeindevertretung bereits beschlossene und vorab umgesetzte Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B von 230 auf 260 %.

 


An den

 

Schluss meiner Rede

 

stelle ich folgende, aus meiner Sicht zentrale Hoffnungen, Wünsche oder auch For­derungen, die da lauten:

 

 

Wenn diese für mich wirklich elementaren Punkte erfüllt wären, glaube ich, dass wir trotz der gegenwärtig fatalistisch anmutenden Situation auch wieder Mut und Per­spektive für die Zukunft schöpfen können.

 

Das wiederum halte ich nicht zuletzt mit Blick auf unsere nachfolgende Generation für besonders wichtig und insofern auch für unsere Verpflichtung.

 

Unsere Bürgerinnen und Bürger wissen, dass schwere Jahre vor uns liegen und wir alle unseren Teil zur Überwindung der Krise beitragen müssen. Ich glaube, dass es dazu durchaus Bereitschaft in unserer Bevölkerung gibt, weil die Erkenntnis gereift ist, dass es nicht einfach so weiter gehen kann. In dieser Erkenntnis liegt auch un­sere Chance, notwendige Veränderungen so zu gestalten, dass sie akzeptiert wer­den und die Grundlage für neue, zukunftsfähige Strukturen sind.

 

In diesem Sinne lege ich Ihnen heute den Entwurf des Haushaltes 2010 mit all sei­nen Anlagen vor. Ich danke meinen Mitarbeitern, insbesondere Manfred Putz und Michael Weyrauch, für die Erstellung des umfänglichen Zahlenwerkes und stehe selbstverständlich gemeinsam mit diesen allen Fraktionen für Fragen und weitere Erläuterungen zur Verfügung.