Offenlegung von Niederschriften über die Versammlungen der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Lützelbach
Die Niederschriften der Versammlungen der Jagdgenossenschaften
Haingrund vom 02. Mai 2012
Seckmauern vom 03. Mai 2012
Breitenbrunn - Eschern vom 07. Mai 2012
liegen in der Zeit vom 14. Mai bis 29. Mai 2012 bei der Gemeindeverwaltung Lützelbach im Rathaus, Mainstraße 1, Zimmer 204, zur Einsicht offen. Im gleichen Zeitraum werden die Niederschriften auch offen gelegt für die
Jagdgenossenschaft Haingrund beim Vorsitzenden des Jagdgenossenschaftsausschusses Hugo Böhler, Zur Quelle 3,
Jagdgenossenschaft Seckmauern beim Jagdvorsteher Willi Stolz, Sonnenhof, und beim Jagdausschussvorsitzenden Georg Olt, Hauptstraße 54, sowie für die
Jagdgenossenschaft Breitenbrunn - Eschern beim Vorsitzenden des Jagdgenossenschaftsausschusses Michael Saul, Eulbacher Straße 35.
Die Jagdvorsteher
Willi Stolz und Uwe Olt |
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Versammlung der Jagdgenossenschaft Lützel-Wiebelsbach/Breitenbrunn
Am Donnerstag, dem 31. Mai 2012, 20.00 Uhr, findet im Gasthaus „Keilerschänke“, Inh. Stefan Hess, Lützel-Wiebelsbach, Nelkenstraße 11, die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Lützel-Wiebelsbach/Breitenbrunn statt, zu der alle Jagdgenossen hiermit eingeladen werden.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Eröffnung und Begrüßung sowie Geschäftsbericht des Jagdvorstehers
2. Bericht des Kassenführers
3. Prüfungsbericht des Vorsitzenden des Jagdgenossenschaftsausschusses
4. Entlastung des Vorstandes und Kassenführers
5. Verwendung des Jagdertrages
6. Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder der Jagdgenossen sein Stimmrecht durch einen anderen nur mit schriftlicher Vollmacht versehenen Jagdgenossen, seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten 1. Grades ausüben lassen kann.
Georg Raab, Jagdvorsteher |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schlossereibetrieb Wolfstädter “, OT Lützel-Wiebelsbach, mit 1. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Schlossereibetrieb Wolfstädter“ im Ortsteil Lützel-Wiebelsbach ist von der Gemeindevertretung am 20.12.2011 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) als Satzung beschlossen worden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Lützel-Wiebelsbach, Flur 1 Nr. 743 und 756 bis 759 in der Nelkenstraße. Der Bebauungsplan kann mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Lützelbach, Mainstraße 1, Bauverwaltung, während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war auch eine geringfügige Änderung des Flächennutzungsplanes betreffend die vorgenannten Grundstücke erforderlich. Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lützelbach ebenfalls am 20.12.2011 beschlossene 1. Änderung mit Erläuterungsbericht wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt mit Verfügung vom 17.04.2012, AZ III 312 - 61 d 02 / 01-FNP 1, genehmigt, was hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, öffentlich bekannt gemacht wird.
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lützelbach unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Uwe Olt, Bürgermeister |
Versammlung der Jagdgenossenschaft Rimhorn
Am Freitag, dem 18. Mai 2012, 20.00 Uhr, findet im Sportheim des FC Rimhorn die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Rimhorn statt, zu der alle Jagdgenossen hiermit eingeladen werden.
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung sowie Geschäftsbericht des Jagdvorstehers
- Bericht des Kassenführers
- Prüfungsbericht des Vorsitzenden des Jagdgenossenschaftsausschusses
- Entlastung des Vorstandes und Kassenführers
- Verwendung des Jagdertrages
- Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder der Jagdgenossen sein Stimmrecht durch einen anderen nur mit schriftlicher Vollmacht versehenen Jagdgenossen, seinen volljährigen Ehegatten oder einen volljährigen Verwandten 1. Grades ausüben lassen kann.
Joachim Olt,
Jagdvorsteher
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Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Näheres zum Ergebnis im Flurbereinigungsverfahren Nieder-Kinzig, Odenwaldkreis, finden Sie »hier« |
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