Förderung für den Einbau von Stecker-Solaranlagen


Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, einmalig für 2023 ein Förderprogramm in Höhe von 5.000 € für sogenannte Mini-Photovoltaikanlagen aufzulegen. Die Richtlinie zum Förderprogramm wurde in der letzten Gemeindevorstandssitzung am 17.01.2023 beschlossen und tritt am 01.02.2023 in Kraft.

Mit der Förderung zur Erzeugung von Solarstrom soll den Einwohnern der Gemeinde Lützelbach eine Möglichkeit geboten werden, ihre Stromkosten zu senken sowie die Umwelt durch den Einsatz von erneuerbaren Energien zu entlasten. Gefördert wird die Neuanschaffung von Stecker-Solaranlagen für die Eigennutzung. Anlagen mit einer maximalen Wirk-Leistung von 300W bis 450W werden einmalig je Wohnung bzw. Antragssteller/in mit 50 € und Anlagen mit einer darüberhinausgehenden Leistung bis 600W einmalig mit 100 € gefördert. Die Förderrichtlinie sowie das dazugehörige Antragsformular können im Rathaus abgeholt werden oder auf der Homepage der Gemeinde Lützelbach unter www.luetzelbach.de heruntergeladen werden. Als Ansprechpartner steht Ihnen aus dem Rathaus Jens Speckhardt zur Verfügung, Tel. 06165/307-15, E-Mail jens.speckhardt@luetzelbach.de .