Bekanntmachung

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisteres der Gemeinde Lützelbach am 15. Januar 2023


Der Wahlausschuss der Gemeinde Lützelbach hat in seiner Sitzung am 16.01.2023 das endgültige Ergebnis der Direktwahl ermittelt und dabei die folgenden Feststellungen getroffen:

Wahlberechtigte                                        5.349

Wählerinnen und Wähler                          2.165

Gültige Stimmen                                        2.132       

Ungültige Stimmen                                         33

Zahl der gültigen „JA“-Stimmen              1.997        (93,7%)

Zahl der gültigen „Nein“-Stimmen              135           (6,3%)

Es war nur der Bewerber Tassilo Schindler aus dem Wahlvorschlag der Überparteilichen Wählergemeinschaft Lützelbach (ÜWG) zur Wahl zugelassen. Mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen lauteten auf „Ja“. Der zur Wahl zugelassene Bewerber ist somit zum Bürgermeister gewählt.

Auf Grundlage der §§ 25, 41 Satz 1 und 49 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) kann jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises gegen die Gültigkeit der Wahl binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergeb-nisses Einspruch erheben. Gemäß § 25 KWG ist ein Einspruch, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 v. H. der Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises unterstützen (54 Wahlberechtigte). Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Mainstr. 1, Rathaus, 64750 Lützelbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 Lützelbach, den 17.01.2023                                                                                           gez. Axel Thierolf, Gemeindewahlleiter