Einwohnermeldeamt

Hinweise zu Auskunftssperren

Hinweise zu Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Gemeinde Lützelbach, Einwohnermeldeamt, darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln, u.a. an:

a) öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über deren Mitglieder, auch über Familienmitglieder die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 BMG)

b) Parteien, Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten (§ 50 Abs. 1 BMG)

c) Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse oder Rundfunk über Alters oder Ehejubiläen von Einwohnern (§ 50 Abs. 2 BMG)

d) Altersjubiläen sind: ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre, ab dem 100. jeder Geburtstag. (§ 50 Abs. 2 Satz 2 BMG)

e) Ehe-/Lebenspartnerschaftsjubiläen sind: 50. und jedes folgende Ehejubiläum (§ 50 Abs. 2 Satz 2 BMG)

f) Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG)

g) Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG)

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat das Recht, der Weitergabe ihrer bzw. seiner genannten Daten zu widersprechen. Hierzu ist, unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes, ein Antrag beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lützelbach, Mainstraße 1, 64750 Lützelbach, zu stellen.

Erfassen von Online-Anträgen

Sie haben die Möglichkeit, Anträge online zu erfassen und direkt an das Einwohnermeldeamt der Gemeindevewaltung Lützelbach zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.

Wenn Sie Fragen zur Nutzung haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie unser Infobüro - wir helfen Ihnen gerne weiter.