Haushalt
Der Haushaltsplan der Gemeinde Lützelbach
Der Haushaltsplan ist das zentrale Planungsinstrument der wirtschaftlichen Aktivitäten der Gemeinde und ist ein für jedes Haushaltsjahr aufzustellendes, systematisch gegliedertes Planwerk. Er beinhaltet die dem Haushaltsjahr wirtschaftlich zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen, die voraussichtlich zu leistenden Ein- und Auszahlungen sowie die im Haushaltsjahr vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren. Der Haushaltsplan wird durch die Haushaltssatzung festgestellt und ist gleichzeitig deren wichtigster Bestandteil. Mit der Feststellung der Haushaltssatzung erlangt der Haushaltsplan Bindungswirkung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Die Bedeutung des Haushaltsplanes betont der Landesgesetzgeber in § 95 HGO. Demnach ist er die verbindliche Grundlage für die kommunale Haushaltswirtschaft und für die Haushaltsführung der Gemeinde. Der Haushalt besteht nach § 1 GemHVO aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan. Der Gesamthaushalt gliedert sich wiederum in den Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Der Ergebnishaushalt bildet das zentrale Element des doppischen Haushaltes. Er enthält „flächendeckend“ alle veranschlagten Erträge (Ressourcenzuwachs) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) der Kommune im jeweiligen Haushaltsjahr. Der Finanzhaushalt zeigt die Ein- und Auszahlungen und damit die Zahlungsmittelflüsse des Haushaltsjahres. Darüber hinaus gibt er einen Überblick über den Finanzmittelbestand der Gemeinde zum Beginn und Ende des Haushaltsjahres, über die Notwendigkeit Fremdmittel aufzunehmen sowie über die vorgesehenen Mittel für Investitionen. Beide Haushalte sind jeweils in Teilhaushalte (§ 4 GemHVO) gegliedert.
Dem Haushaltsplan sind der Vorbericht und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm beigefügt. Weitere Anlagen sind Übersichten über den Stand der Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Verpflichtungsermächtigungen sowie der letzte aufgestellte Jahresabschluss in Form der Ergebnis-, Finanz- sowie Vermögensrechnung und einer kurzen Lagebeschreibung im betreffenden Haushaltsjahr. Zur aktuellen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan gelangen Sie hier: