Wasserzähler

Regelmäßige Kontrolle der Wasserzähler

Immer wieder werden bei der Ablesung bzw. nach der Abrechnung bei Wasserzählern höhere Verbrauchswerte festgestellt. Diese sind meistens nicht auf den Zähler zurückzuführen, sondern auf Wasserrohrbrüche, defekte Boiler, undichte Toilettenspülkästen und Überdruckventile im Bereich der Heizungsanlage.

Um sich also vor solchen unangenehmen Überraschungen zu schützen, empfehlen wir,
den Wasserzähler in regelmäßigen Abständen (am besten monatlich) zu kontrollieren und den Zählerstand zu notieren.


Austausch von Wasserzählern

Nach Vorgabe des Eichgesetzes müssen Wasserzähler alle 6 Jahre getauscht bzw. ausgewechselt werden.
Den Austausch der Hauptwasseruhren wird von der Gemeinde veranlasst und von dem Wassermeister
 oder seinem Beauftragten vorgenommen. Dies ist für die Bürger kostenfrei.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Sonderwasserzähler nach Ablauf ihrer Eichfrist ausgetauscht werden müssen.
Dies wird allerdings nicht von der Gemeinde übernommen sondern muss vom Bürger über eine Fachfirma veranlasst werden.
Alle Aufwendungen für den Austausch dieser Zähler müssen allerdings von den Bürgern getragen werden.
Sollte nach Ablauf der Eichfrist (z.Zt. sechs Jahre) der Zähler nicht getauscht werden, entfällt der Anspruch auf Absetzung der Abwassergebühren.