Ordnungsamt

Anmeldung von Nutzfeuern zur Verbrennung von Grünschnitt 

Anmeldung von Nutzfeuern zur Verbrennung von Grünschnitt

Wir möchten darüber informieren, dass Nutzfeuer ab dem 01.10.2025 schriftlich angemeldet werden müssen. Hierzu dient ein entsprechender Vordruck, den Sie bei der Gemeindeverwaltung oder auf unserer Homepage erhalten. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie dann einfach an die Verwaltung. Dieses wird von unserer Seite an die Leitstelle weitergeleitet.

Hintergrund ist, dass die Leitstelle ausreichend Vorlauf benötigt und entsprechende Nutzfeueranzeigen spätestens 48 Stunden vor dem Abbrennen dort eingegangen sein müssen. Kurzfristige Anmeldungen per Telefon oder E-Mail sind daher ab dem 01.10.2025 nicht mehr möglich.


Wir bitten um Beachtung.

Das Ordnungsamt