Öffentliche Bekanntmachung

Stellvertretender Schiedsmann / Schiedsfrau gesucht

Neuer stellv. Schiedsmann bzw. Schiedsfrau  gesucht

In der Gemeinde Lützelbach ist das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes bzw. der stellvertretenden Schiedsfrau neu zu besetzen, da der seitherige Amtsinhaber auf eine Wiederwahl verzichtet. Der stellv. Schiedsmann / Schiedsfrau nimmt die Aufgaben des Schiedsamtes wahr, das jede Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten einzurichten hat. Der Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Lützelbach erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet.

Gemäß § 3 des Hess. Schiedsamtsgesetzes müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Amt kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

In das Amt soll ferner nicht berufen werden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
  2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt.

Der stellv. Schiedsmann / Schiedsfrau wird von der Gemeindevertretung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahl wird anschließend durch das Amtsgericht Michelstadt bestätigt. Der stellv. Schiedsmann / Schiedsfrau ist ehrenamtlich tätig. 

Personen, die Interesse an dem Amt haben, werden gebeten sich bei der Gemeindeverwaltung unter der Tel. – Nr. 06165/307-10 zu melden.

Tassilo Schindler, Bürgermeister