Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Lützelbach
Bekanntmachung über die Gültigkeit 
der Kommunalwahlen vom 15.03.2026


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lützelbach hat in ihrer Sitzung am 22.04.2026 gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. § 57 der Hessischen Kommunalwahlordnung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen am 15.03.2026 beraten. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen nach § 25 KWG sind innerhalb der Ausschlussfrist nicht eingegangen. Da auch sonstige, die Gültigkeit der Wahlen hindernde Gründe nach § 26 KWG nicht vorliegen, hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Lützelbach, die Ortsbeiratswahlen in den Ortsbezirken Lützel-Wiebelsbach, Seckmauern, Haingrund, Breitenbrunn und Rimhorn mit den vom Gemeindewahlausschuss am 24.03.2026 festgestellten Ergebnissen für gültig zu erklären. Die Beschlüsse wurden der Aufsichtsbehörde zugestellt. Innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist sind keine Klagen gemäß § 27 KWG eingegangen. Die angegebenen Beschlüsse sind somit rechtskräftig.

Lützelbach, den 17.06.2026
Mohr, Gemeindewahlleiter