Verlängerung - Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern bis 30.09.2026
Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern
Der Odenwaldkreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet bis auf Widerruf untersagt wird. Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.
Die Allgemeinverfügung trat am Samstag, dem 18. Juli 2026, um 0:00 Uhr in Kraft und wurde bis einschließlich 30. September 2026 verlängert.
Das Verbot gilt auch für Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an Gewässer angrenzen. Ausgenommen sind nach wie vor das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde veröffentlicht kann unter folgendem Link abgerufen werden:


