Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern

Verbot der Wasserentnahme aus Gewässern

Der Odenwaldkreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Kreisgebiet bis auf Widerruf untersagt wird. Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.

Die Allgemeinverfügung trat am Samstag, dem 18. Juli 2026, um 0:00 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2026.

Die Untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.

Begründet ist das Verbot in der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden ausreichenden Niederschlägen. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich.